Was ist die Erfolgsstrategie des CSA Fonds? Der CSA Fonds minimiert das Risiko einer Beteiligung, indem er auf zwei Säulen setzt: Chance und Sicherheit. Das erreicht er, indem 35% des Anlagekapitals in absolute Top-Immobilieninvestments investiert werden und 65% in lukrative Unternehmensbeteiligungen fließen. Durch unsere Client-Pool-Strategie haben unsere Anleger als institutionelle Investoren Zugang zu den Top-Vermögensverwaltern. Im Bereich Investments arbeiten wir ausschließlich mit renommierten Anlagepartnern zusammen. Im Investitionsbereich Immobilien sind die Erfolge maximal kalkulierbar u. a. durch langfristige Mietverträge mit finanzstarken Mietern – etwa Konzernen mit dem Rating „sehr gut“. Wir investieren nur in absolute Top-Immobilien, zu deren Investments Privatanleger sonst keinen Zugang hätte. Da wir auch hier das Risiko streuen, u. a. auch durch die internationale Ausrichtung unseres Engagements, dürfen sich unsere Anleger auf eine maximale Rendite bei minimalem Risiko freuen. Auch im Bereich Private Equity/ Unternehmensbeteiligungen arbeiten wir mit den weltweit besten Vermögensverwaltern zusammen. Private Equity Investments beteiligen sich an interessanten, nicht börsennotierten Unternehmen. Hierbei wird in Unternehmen investiert, die innovative Potentiale besitzen und gleichzeitig am Markt unterbewertet sind. So bieten sich hervorragende Chancen. Dies gilt besonders für Unternehmen im Mittelstand. Branchen-Experten sehen gerade im Bereich Mittelstandsförderung gute Renditechancen von über 10% p.a. Diese Engagements fördern gleichzeitig neue Arbeitsplätze. - Was ist die Besonderheit der Client-Pool-Strategie des CSA Fonds? Durch unsere Client-Pool-Strategie – die Bündelung der Anlegergelder – haben wir die Möglichkeit, uns bei Investitionsentscheidungen von den erfolgreichsten Vermögensverwaltern der Welt beraten zu lassen. Ohne diese Bündelung der Anlegergelder wären diese Mandate nicht möglich, das sonst exklusiv nur große, institutionelle Anleger betreut werden. - Welche Rendite-Chancen bietet der CSA-Fonds? Der CSA-Fonds ermöglicht Privatanlegern den Zugang zu Anlageformen, die sonst nur Großanlegern vorbehalten sind. Eine Vielzahl renditeträchtiger Anlageformen waren Privatanlegern bisher verwehrt, da deren Anlagesummen zu gering waren. Durch die Bündelung der Einzahlungen vieler Privatanleger tritt der CSA-Fonds als institutioneller Investor auf. Nur so entsteht die Möglichkeit, sich bei den Investitionsentscheidungen von den besten Vermögensverwaltern der Welt beraten zu lassen. Durch die Rechtsstellung als Kommanditist profitiert der Anleger neben den laufenden Erträgen auch an den stillen Reserven die im Laufe der Beteiligungsdauer gebildet werden. Diese „versteckten“ Gewinne werden bei klassischen Anlageformen nicht an die Anleger weitergegeben. Die Beteiligung stellt somit überdurchschnittliche Gewinnchancen in Aussicht, die dem Anleger nichtgesellschaftsrechtlich strukturierte Geldanlagen in diesem Umfang selten bieten. - Welche Risiken birgt die Beteiligung? Mit der Beteiligung an dem CSA-Fonds sind typische Risiken bei Unternehmensbeteiligungen verbunden. Eine nachhaltige Verschlechterung der Rahmenbedingungen, wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerrechtlicher Art kann die Wertentwicklung negativ beeinflussen. Grundsätzlich besteht, wie bei allen Unternehmensbeteiligungen, bei Eintreffen verschiedener ungünstiger Faktoren auch das Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals. Anders als bei herkömmlichen Geldanlagen, wie z.B. Sparbuch oder Festgeld, fließen den Anleger aus unternehmerischen Beteiligungen keine festen Zinserträge zu. - Wie wird das Risiko minimiert? Das Risiko wird durch vielfache Mechanismen reduziert. Die Investitionen erfolgen unter dem strengen Prinzip der Risikostreuung. Die chancenorientierten Investments im Bereich Private-Equity werden durch die wertorientierten Anlagen im Immobilienbereich abgesichert. Innerhalb der verschiedenen Investitionsbereiche werden unterschiedliche Vermögensverwalter zur Beratung eingesetzt. Die Investments in Einzelwerte sind satzungsmäßig begrenzt. Bei Überschreitung dieser Grenzen müssen die Anleger im Rahmen von Gesellschafterversammlungen zustimmen. Durch die Anleger kann ein Anlagebeirat gewählt werden, der die Investitionsentscheidungen der Vermögensverwalter bzw. der Geschäftsführung prüft und diesen auch zustimmen muss. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer übernimmt darüber hinaus die Mittelverwendungskontrolle. - Wie beteiligt sich der Anleger am CSA Fonds? Als Anleger hat man die Möglichkeit sich in Form einer Einmalanlage, einer Ratenanlage oder der Kombination aus beidem zu beteiligen. Die Einstiegsgrößen sind mit € 600,-- für eine Einmalanlage bzw. € 25,-- monatlich. Eine Ratenanlage bei Laufzeiten von 10 bis 29 Jahren ist für nahezu jeden Anleger geeignet. - Können Beiträge gesteigert werden? Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, bei dem die Investitionen vor einem langfristigen Horizont erfolgen, sind Änderungen der Verträge während der Laufzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Sofern der Anleger den Wunsch hat, höhere oder zusätzliche Einzahlungen zu leisten, kann er dies jederzeit tun. Hierdurch verkürzt sich die Einzahlungsdauer, allerdings nicht die Beteiligungsdauer. Aufgrund der geringen Mindestbeträge bietet sich grundsätzlich der Abschluss von zusätzlichen Verträgen an. Die kontinuierlichen Einzahlungen der Kunden dienen der Gesellschaft als Grundlage für ihre langfristigen Investitionsplanungen. - Können Beiträge reduziert werden? Eine Reduzierung oder Aussetzung der monatlichen Raten ist nur in bestimmten Fällen – bei Vorliegen einer unvorhergesehenen wirtschaftlichen Notsituation des Kunden - möglich. - Können Beiträge ausgesetzt werden? Anlegern mit einer Ratenzahlung kann auf schriftlichen begründeten Antrag die Zahlung der Raten für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten von der Treuhandkommanditistin zinslos gestundet werden, wenn plötzlich eintretende erhebliche persönliche Gründe die Zahlung der Raten nachweislich vorübergehend unmöglich machen. Ein erheblicher persönlicher Grund kann z.B. ein plötzlicher Arbeitsplatzverlust, eine schwere Krankheit oder der Tod des Lebenspartners sein. Die Mindest- vertragslaufzeit des Anlegers verlängert sich hierdurch um den entsprechenden Zeitraum, sofern der Rückstand nicht durch eine Sonderzahlung aufgeholt wird. Dem Anleger kann frühestens fünf Jahre nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres die Zahlung der ausstehenden Raten erlassen werden, wenn nachgewiesene, plötzlich eintretende, erhebliche persönliche Gründe (Unfall, schwere Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc.) die Fortzahlung der Raten nachweislich dauerhaft unmöglich machen. Ein Rechtsanspruch des Anlegers auf Erlass seiner Raten besteht nicht. Gibt die Treuhandkommanditistin dem Antrag statt, so ist sie berechtigt, dem Treugeber die Zahlung einer Ausgleichszahlung in Rechnung zu stellen. - Kann ich meine Beteiligung vorzeitig kündigen? Eine Kündigung der Beteiligung ist frühestens nach Ablauf der in der Beitrittserklärung festgelegten Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Bei Fortsetzung des Vertrages über die Mindestvertragsdauer hinaus, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jeweils zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich zu kündigen. Anleger mit einer Kombi-Anlage wird darüber hinaus das Recht zur Teilkündigung ihrer Kommanditbeteiligung in Höhe des durch Einmalzahlung erbrachten Anteils angeboten. Das Teilkündigungsrecht entsteht bei der Ausübung des entsprechenden Wahlrechts in der Beitritts- erklärung erstmals zu dem dort festgelegten Zeitpunkt mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein solches ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Treugeber mit seiner einmalig zu leistenden Einlage mehr als sechs Monate in Verzug ist oder mehr als fünf nicht notwendig aufeinanderfolgende fällige Monatsraten nicht oder nicht vollständig zahlt. In diesem Fall ist auch die Beteiligungsgesellschaft von der Treuhand- kommanditistin bevollmächtigt, den Treuhandvertrag mit dem säumigen Treugeber fristlos zu kündigen. Wird dem Treugeber außerordentlich gekündigt, ist er verpflichtet, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 19% der vereinbarten Einlagen an die Gesellschaft zu zahlen. Ab dem 11. Jahr seiner Beteiligung reduziert sich dieser Betrag im Verhältnis der Restlaufzeit zur Mindestvertragsdauer (Formel: vereinbarte Einlage x 19% x Restlaufzeit / Mindestvertragsdauer). Ferner entsteht das Agio in voller Höhe bezogen auf die gesamte Einlageverpflichtung und wird sofort zur Zahlung fällig. -Kann ich meinen Anteil verkaufen? Einen organisierten Zweitmarkt für die Beteiligungen an dem CSA Fonds 5 gibt es derzeit noch nicht. Ein Verkauf der Beteiligung, d.h. die Übertragung der Beteiligung an eine Dritte Person ist aber grundsätzlich möglich. Der Anleger kann mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres seine Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf Dritte übertragen. Die Übertragung der Beteiligung ist nur im Ganzen möglich. Die Zustimmung zur Übertragung kann aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt ferner auch dann vor, wenn eine Prüfung der Bonität des Erwerbers zu Zweifeln daran berechtigt, dass dieser die übernommenen Verpflichtungen erfüllen kann. Bestehen zum Übertragungszeitpunkt noch Einzahlungsverpflichtungen, haftet neben dem Erwerber auch weiterhin der übertragende Anleger für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gesamtschuldnerisch. Für die zur Erteilung der Zustimmung vorzunehmenden Prüfungen und Maßnahmen berechnet die Treuhandkommanditistin dem Erwerber eine Aufwandspauschale in Höhe von 150,00 €. Die eingeschränkte Verfügbarkeit der Kommanditanteile und die lange Vertragsdauer sorgen im Umkehrschluss allerdings auch dafür, dass die eingezahlten Beträge während der Laufzeit nicht für kurzfristige konsumorientierte Zwecke verbraucht werden können. - Wie wird die Beteiligung am CSA Fonds steuerlich behandelt? Der Anleger erhält auf seine während der anfänglichen Verlustphase der Gesellschaft getätigten Einlagen eine steuerliche Verlustzuweisung. Derzeit beträgt die Verlustzuweisung ca. 85%, d.h. bei einer jährlichen Einlage von € 1.200,-- würde der Anleger negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 1.020,-- erzielen. Eine natürliche Person kann diese negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit den sonstigen Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) verrechnen und damit seine Steuerlast insgesamt senken. Die Höhe der eigentlichen Steuerersparnis richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Kunden. Genau genommen handelt es sich aber zunächst nur um eine Steuerverschiebung. In den Folgejahren erhält der Anleger nämlich „buchhalterische“ Gewinngutschriften auf seinem Kapitalkonto, die er zusätzlich versteuern muss. Eine Auszahlung dieser Gewinne erfolgt allerdings nicht, so dass es eine Liquiditätsbelastung für den Anleger darstellt. - Wie funktioniert das Steigermodell? Der CSA Fonds 5 wird nach Ablauf der Emissionsphase entsprechend der Vorgehensweise bei den Vorgängergesellschaften voraussichtlich allen Ratenanlegern anbieten, sich an einer Folgegesellschaft des CSA Fonds 5 zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt durch eine separate Beitrittserklärung. Der Anleger erhält zu gegebener Zeit ausführliche Unterlagen der neuen Folgegesellschaft. Sofern er den Umstieg in die Folgegesellschaft wünscht, werden ihm die noch ausstehende Ratenzahlungen bei dem CSA Fonds 5 erlassen, unter der Voraussetzung, dass er bei der Folgegesellschaft eine Beteiligung in Höhe der Summe der ausstehenden Raten abschließt. Die Steigeraktion umfasst nur die zukünftigen Zahlungen des Anlegers. Seine bereits geleisteten Einlagen verbleiben bis zum Ende der Mindestvertragsdauer in dem CSA Fonds 5 und dienen der Gesellschaft als Investitionskapital. Als Ausgleich für die nun wegfallenden zukünftigen Rateneinlagen erhält der CSA Fonds 5 einen Emissionskostenausgleich von der Folgegesellschaft. Diese „Steigerprovision“ des CSA Fonds 5 sind genau die Kosten, die ursprünglich für die Akquirierung der gestiegenen Ratenverträge entstanden sind. Die Steigerprovision sorgt bei dem CSA Fonds 5 für die notwendigen Gewinngutschriften, um die Kapitalkonten der Anleger wieder aufzufüllen. Sofern sich die Steigeraktion alle drei Jahre wiederholt, würde ein einzelner Anleger bei einer Laufzeit von 15 Jahren Kommanditist von insgesamt 5 Gesellschaften werden. Der Vorteil für ihn liegt darin, dass er auf seine laufenden Einzahlungen ständig neue Verlustzuweisungen erhält, da sich jede Folgegesellschaft in den ersten drei Jahren wieder in einer durch planmäßige Verluste geprägten Anlaufphase befindet. - Wird man durch die Beteiligung Mitunternehmer? Der Anleger wird zum Mitunternehmer mit allen Rechten und Pflichten. Er ist am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt und profitiert von den stillen Reserven. Bei Ausscheiden steht ihm ein Auseinandersetzungsguthaben zu. Sofern er bei Beendigung der Beteiligung das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann er entsprechende Steuervergünstigungen für den Veräußerungserlös der Beteiligung in Anspruch nehmen. Als Mitunternehmer stehen dem Anleger umfangreiche Kontroll- und Mitspracherechte zu. Er kann sein Stimmrecht im Rahmen von Gesellschafterversammlungen ausüben. Hierunter fallen insbesondere die Wahl des Anlagebeirates sowie die direkte Mitbestimmung bei Einzelinvestments, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten. - Wie wird der Anleger über die Entwicklung seines Kapitals informiert? Der Anleger wird im Rahmen der Gesellschafterversammlungen über die Entwicklung des Unternehmens informiert. Er erhält jährlich den Geschäftsbericht der Gesellschaft sowie entsprechende Kontoauszüge mit den Ständen seines Kapitalkontos. Darüber hinaus werden die Anleger mit dem regelmäßig erscheinenden Investoren-Brief „Wachstum“ sowie über die Veröffentlichungen auf der Homepage im Internet über die aktuellen Entwicklungen im Unternehmen informiert. - Wie viel Prozent meiner Anlage geht in Verwaltung und Provision des Vertriebs? Die Emissionskostenquote beläuft sich nach Abzug des Agios auf ca. 14-15 % der Einlagesumme. Sämtliche laufende Verwaltungskosten sind in der Satzung genau festgelegt, und in der Prognoserechnung bzw. dem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt. - Wo hat die CSA schon mal gezeigt, dass sie so was zum Nutzen der Anleger kann? Obwohl es sich bei dem CSA Beteiligungsfonds 5 um ein sehr junges Unternehmen handelt, greift die Geschäftsleitung auf 10 Jahre Branchenerfahrung zurück. Das Know-How im Bereich der Konzeption, Verwaltung und Abwicklung solcher Fonds konnte man sowohl bei dem Vorgängerfonds CSA 4 wie bereits auch bei weiteren Fondsgesellschaften unter Beweis stellen. Für die Investitionsbereiche greift man nur noch auf langjährig erfahrene und nachweislich erfolgreiche Vermögensverwalter und Investmentberater zurück. - Ist Private Equity besser bzw. renditeträchtiger als ein Aktienfonds? Vergleicht man die langfristigen Renditen dieser beiden Anlagebereiche, so lässt sich feststellen, dass die Durchschnittsrendite von den international erfolgreichsten Aktienfonds bei ca. 10-12 % liegt. Im Private-Equity-Bereich zeigen langfristige Studien, dass die Top-Quarter-Unternehmen teilweise 20% Rendite und mehr erwirtschaften. Die Planungsrechnungen der CSA-Fonds unterstellen in diesem Bereich eine durchschnittliche Rendite von 19% p.a. - Ist die Anlage in Immobilien noch sicher? Immobilien sind in den letzten Jahrzehnten die erfolgreichste Anlage überhaupt gewesen. Selbst unter Berücksichtigung von zeitweise rückläufigen Immobilienpreisen sind – langfristig gesehen – hervorragende Wertentwicklungen zu verzeichnen. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Immobilien als solide und inflationsgeschützte Anlageform ist ungebrochen stark, denn die Solidität von Immobilien übersteht auch schwierige Marktsituationen und Krisenzeiten. In Zeiten von Marktschwächen an den Börsen sind außerbörsliche Beteiligungen an expansiven Unternehmen mit Substanzwerten eine attraktive Anlageform, da sie keinen Kursschwankungen unterliegen und erhebliches Wertsteigerungspotenzial besitzen. Daher zählen Immobilien und Immobilienfondsanteile zu den bevorzugten Anlageformen. Mittelfristig spricht vieles für Immobilien-Investments. Allerdings sollte man bei individuellen Engagements große Sorgfalt walten lassen: die Auswahl des Standorts (z. B. nach Wirtschaftskraft und Attraktivität) sowie des Objektes (Wohn- bzw. Nutzungswert und Perspektive) kann von entscheidender Bedeutung sein.